AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gadget Entertainment AG
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche durch die Gadget Entertainment AG (nachstehend GADGET oder Veranstalter) abgeschlossenen Verträge sowie sämtliche durch GADGET angebotenen Dienstleistungen. Diese Bedingungen gelten insbesondere auch für sämtliche Veranstaltungen, welche durch die GADGET durchgeführt werden und für Tickets für solche Veranstaltungen, unabhängig davon, bei welchem Ticketinganbieter (wie Starticket, Ticketportal, Ticketcorner (nicht abschliessend)) der Kunde diese gekauft hat. Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Ticketanbieters (z.B. Ticketcorner).
1.2. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn diese vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
2. Vertragsabschluss & Haftung
2.1. Mit dem Kauf eines Tickets für eine Veranstaltung, welche durch die GADGET durchgeführt wird, schliesst der Kunde mit GADGET einen Vertrag über die auf dem Ticket bezeichneten Leistungen. Ein Vertrag kommt auch durch die Annahme eines schriftlichen Antrags durch die GADGET zustande; wenn der Kunde/Veranstalter einen Antrag schriftlich (auch per Email) bestätigt bzw. rückbestätigt oder einen Antrag von der GADGET schriftlich bestätigt erhält. Ein Antrag von GADGET hat die Gültigkeit von 14 Tagen, wenn keine andere Frist vereinbart wurde. Nach Ablauf dieser Frist verfällt der Antrag. GADGET behält sich vor, die Offerte vor Ablauf dieser Frist zurück zu ziehen. Beim Kauf von Tickets gibt es keine entsprechende Frist.
2.2. GADGET haftet unbeschränkt für direkte und nachgewiesene Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten von GADGET gemäss diesen AGB oder gemäss Vertrag durch GADGET beruhen. Im Übrigen setzt sich GADGET für grösstmögliche Sicherheit ein, kann aber keinerlei Haftung für Schäden irgendwelcher Art übernehmen (z.B. aber nicht abschliessend: Haftung von GADGET für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden oder Folgeschäden (insbesondere aber nicht ausschliesslich entgangener Gewinn); Haftung von GADGET für Inhalte auf Websites von Ticketinganbietern und anderen Dritten, die auf die Veranstaltungen von GADGET verweisen oder auf die die Webauftritte von GADGET verweisen). Die vorstehenden Ausschlüsse der Haftung von GADGET gelten nicht bei durch GADGET direkt verursachter schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen des Produkthaftpflichtgesetzes.
Eine vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung vertraglicher Pflichten durch Dritte (z.B. Ticketinganbieter) begründet in keinem Fall eine Haftung von GADGET. GADGET ist berechtigt, zur Erfüllung von Pflichten aus dem Vertragsverhältnis Dritte beizuziehen. Jegliche Haftung von GADGET für durch Hilfspersonen von GADGET oder Dritte verursachte Schäden ist ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der GADGET auftreten, wird GADGET bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, die GADGET rechtzeitig auf die mögliche Entstehung eines Schadens hinzuweisen.
2.3. Der Kunde haftet gegenüber GADGET unbeschränkt für durch rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit verursachte direkte und nachgewiesene Schäden. Für leichte Fahrlässigkeit wird die Haftung des Ticketkäufers gegenüber GADGET ausgeschlossen.
2.4. Der Veranstalter weist darauf hin, dass auch bei vollständiger Umsetzung eines angemessenen Schutz- und Hygienekonzepts sowie der Einhaltung aller gebotenen Hygienemaßnahmen eine Infektion des Besuchers mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) oder anderen Krankheitserregern nicht vollständig ausgeschlossen werden kann.
3. Kaufvertrag von Tickets bei Veranstaltungen (Konzerte, Shows, Partys)
Mit der Bestellung des Tickets schliesst der Kunde mit GADGET für die auf dem Ticket bezeichneten Leistungen einen Vertrag ab, sofern GADGET der Veranstalter der bezeichneten Leistungen ist. Der Kunde anerkennt mit dem Erwerb des Tickets die Sicherheits-, Zutritts-, Alters- und sonstigen Durchführungsvorschriften und nimmt zur Kenntnis, dass er bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften von der Veranstaltung entschädigungslos ausgeschlossen werden kann. Der Vertrag zwischen GADGET und dem Kunden kommt erst dann zustande, wenn GADGET bzw. der Ticketinganbieter die Tickets an den Kunden versendet bzw. freischaltet. Weitergehende und/oder abweichende Bedingungen des Ticketinganbieters bezüglich des Zustandekommens des Vertrags gehen dieser Ziffer vor.
3.1. Der Ticketbesteller erhält das Recht zum Bezug der Leistungen und den Eintritt und Besuch der Veranstaltung gemäss Auftragsbestätigung oder Ticketaufdruck. Sicherheits-, Zutritts- und Altersvorschriften sind im Beschrieb der Veranstaltung (www.GADGET.ch) oder beim offiziellen Ticketanbieter (Ticketcorner) vermerkt (z.B. Konzerte ab 16 Jahren oder in Begleitung einer erwachsenen Person). Kleinkinder unter sechs (6) Jahren sind aus gesundheitlichen Gründen von allen Veranstaltungen der GADGET ausgeschlossen. Der Veranstalter lehnt bei Widerhandlung jegliche Verantwortung oder Haftung für alle Art von Schäden ab. Diese Vorschriften gelten auch beim Erwerb von Tickets von Drittanbietern. Wir empfehlen deshalb, Tickets nur bei den offiziellen, auf dem Webauftritt von GADGET erwähnten Vorverkaufsstellen zu erwerben.
3.2. Print@home Tickets, Mobile Tickets und alle vom Ticketinganbieter versendeten (per Post oder Email) Tickets werden am Eingang der Veranstaltung maschinell geprüft. Ist der Strichcode/QR Code auf den Tickets vom elektronischen Zutrittssystem nicht lesbar und die Strichcodenummer nicht entzifferbar, besteht kein Anspruch auf Einlass zur Veranstaltung. Wird ein Besucher aus diesem Grund abgewiesen, besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Der erste Inhaber eines Print@home Tickets, Mobile Tickets oder E-Tickets erhält Einlass zur Veranstaltung, danach wird das Ticket für weitere Zutritte gesperrt. Nur über einen offiziellen Vertriebskanal bezogene Tickets sind gültig. Print@home Tickets dürfen nur einmal ausgedruckt, Mobile Tickets nicht weiterverschickt werden. Das Kopieren, Verändern oder Nachahmen von Tickets ist untersagt. Tickets sind vor Schmutz und Beschädigung zu schützen.
3.3. Bei personalisierten Tickets gelten die jeweils für die Personalisierung von GADGET und dem jeweiligen Ticketanbieter im Einzelfall aufgestellten Regeln (Übertragungsmöglichkeiten, Einlasskontrollen und Personalisierungsgrad). In der Regel beinhaltet die Personalisierung die Angabe der Personalien der berechtigten Person auf dem Ticket (Aufdruck). Ausschliesslich die auf dem Ticket erwähnte Person erhält Zutritt zur gebuchten Veranstaltung. Der Kunde/Käufer ist für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Personalien verantwortlich und GADGET haftet in keinem Fall für aus der Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit von Angaben herrührenden Schäden. Abweichende sowie ergänzende Regelungen zur Personalisierung im Einzelfall in den auf eine Veranstaltung anwendbaren Bedingungen sind massgeblich.
3.4. Während des Besuchs der Veranstaltung sind jegliche Ton- und/oder Bildaufnahmen oder sonstige reproduzierbare Aufnahmen durch den Veranstaltungsbesucher untersagt, soweit nicht GADGET vorgängig ihre schriftliche Zustimmung zu solchen Aufnahmen erteilt hat. Ausnahme bilden Rock- und Pop Konzerte, bei welchen kleine, nicht-professionelle Kameras (von Mobile Phones) erlaubt sind.
3.5. Für verlorene und/oder beschädigte Tickets besteht kein Anspruch auf Ersatz. Beim Verlassen des Veranstaltungsortes verliert das Ticket seine Gültigkeit.
3.6. Durch den Veranstaltungsbesucher dürfen an die Veranstaltungen keinerlei Gegenstände mitgenommen werden, deren Besitz oder Gebrauch die anderen Veranstaltungsbesucher in irgendeiner Weise gefährden könnten.
3.7. Der Veranstaltungsbesucher verpflichtet sich, sämtliche Sicherheits- und Durchführungsvorschriften und sämtliche diesbezüglichen Weisungen strikte zu beachten, welche ihm von der GADGET oder von deren Hilfspersonen vor, während oder nach der Veranstaltung schriftlich oder mündlich mitgeteilt werden.
3.8. GADGET ist berechtigt, A) dem Veranstaltungsbesucher den Zutritt zur Veranstaltung entschädigungslos zu verweigern oder B) den Veranstaltungsbesucher während der Veranstaltung der Veranstaltung entschädigungslos auszuschliessen, wenn der Veranstaltungsbesucher die Zutrittsvoraussetzungen, insbesondere die für die Veranstaltung vorgesehenen Altersgrenzen, nicht erfüllt oder wenn der Veranstaltungsbesucher trotz Aufforderung der GADGET oder ihrer Hilfspersonen den Sicherheits- und/oder Durchführungsvorschriften des Veranstalters nicht nachkommt (übermässiger Alkoholkonsum und Drogenkonsum werden nicht toleriert).
3.9. Der Ticketbesteller nimmt zur Kenntnis, dass bezüglich des abgeschlossenen Kaufs der Tickets kein Widerrufsrecht besteht. Tickets können weder umgetauscht noch zurückgegeben werden. Dasselbe gilt, wenn das Datum der Veranstaltung und/oder der Veranstaltungsort aus irgendwelchen Gründen verschoben wird. Das Ticket berechtigt den Veranstaltungsbesucher in solchen Fällen zum Besuch der Veranstaltung am Ersatzdatum, bzw. Ersatzort. Im Falle einer definitiven Absage der Veranstaltung aus irgendwelchen Gründen muss das betreffende Ticket innert 30 Tagen nach Absage bei jener Vorverkaufsstelle zurückgegeben werden, bei welcher dieses gekauft/bestellt worden ist. Es wird nur der auf dem Ticket aufgedruckte Nennwert ohne Gebühren zurückerstattet, wobei GADGET berechtigt ist, aus sachlich gerechtfertigten Gründen den Nennwert bzw. Rückerstattungsbetrag um maximal 10% zu reduzieren. Keine Rückerstattung erfolgt im Falle der definitiven Absage einer Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt. Als höhere Gewalt gelten Ereignisse, welche ausserhalb der angemessenen Kontrolle einer der beiden Parteien liegen und GADGET an der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen hindern, namentlich Krieg, Terroranschläge, Streiks, Epidemien, Pandemien, Naturkatastrophen, behördliche Beschränkungen oder Verbote und Ähnliches, unabhängig davon, ob solche Umstände im Zeitpunkt des Ticketkaufs vorhersehbar waren. Ferner gelten als höhere Gewalt auch Folgen eines Ereignisses höherer Gewalt, welche es GADGET in Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht zumutbar erscheinen lassen, die Veranstaltung durchzuführen, selbst wenn das Ereignis höherer Gewalt im Zeitpunkt der Veranstaltung weggefallen ist. Jegliche Haftung von GADGET für allfällige Schäden von Kunden zufolge Absagen aufgrund von höherer Gewalt wird ausgeschlossen. Wir empfehlen beim Kauf von Tickets den Abschluss einer Ticketversicherung.
3.10. Der Veranstaltungsbesucher nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass die offiziellen Ticketinganbieter (gemäss Angabe auf www.GADGET.ch) die Zahlung für die Ticketbestellung aufgrund einer Inkassovollmacht des Veranstalters in eigenem Namen entgegennehmen und über die empfangene Zahlung verfügungsberechtigt sind.
3.11. GADGET kann wegen nicht auszuschliessender Beeinflussung des Ticketvertriebssystems durch Übermittlungsfehler, technische Störungen oder rechtswidrige Eingriffe Dritter keine Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der aufgeschalteten Veranstaltungsdaten übernehmen.
3.12. Jeglicher Handel mit erworbenen Tickets, namentlich zu gewerblichen oder kommerziellen Zwecken, ist untersagt. Zuwiderhandlungen können zum Verlust der mit den erworbenen Tickets verbundenen Leistungen und zu Schadenersatz- sowie Gewinnherausgabeansprüchen gegenüber dem ursprünglichen Ticketkäufer und den Ticketerwerbern führen. Personen, die gegen diese Bestimmungen verstossen, können vom Ticketerwerb ausgeschlossen werden.
3.13. Der Kunde ist damit einverstanden, dass sämtliche seiner Angaben/Daten gegenüber GADGET durch GADGET oder verbundene Unternehmen (d.h. sämtliche Unternehmen, die von GADGET beherrscht werden, die GADGET beherrschen oder die unter gemeinsamer Beherrschung mit GADGET stehen; eine Beherrschung liegt vor, wenn das herrschende Unternehmen faktisch die Kontrolle, aufgrund einer Mehrheit von Stimm- und/oder Kapitalrechten, ausüben kann; zu den verbundenen Unternehmen gehören namentlich sämtliche Unternehmen der Gadget abc Entertainment Group AG) zu Marketing- und Werbezwecken verwendet werden dürfen. Im Übrigen richtet sich die Verwendung von Personendaten durch GADGET nach der Datenschutzerklärung (siehe Ziffer 11 nachfolgend).
3.14. Dem Veranstaltungsbesucher ist bewusst und er ist damit einverstanden, dass vor/während/nach der Veranstaltung zur Dokumentation der Veranstaltung vom Publikum Bild-, Ton- und Filmaufnahmen gemacht werden und diese Aufnahmen von der Veranstalterin oder Dritten kommerziell und ohne Entschädigung genutzt und verwertet werden können. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung willigt der Veranstaltungsbesucher in diese Aufnahme seiner Person und der entschädigungslosen Nutzung und Verwertung (insb. Veröffentlichung und Ausstrahlung) der Aufnahmen unwiderruflich ein. Der Veranstaltungsbesucher verzichtet durch die Teilnahme an der Veranstaltung ausdrücklich auf die Geltendmachung diesbezüglicher Persönlichkeitsrechte und Entschädigungsansprüche.
4. Leistungen, Preise, Zahlung
4.1. Die GADGET ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und von der GADGET zugesagten Leistungen zu erbringen.
4.2. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten Preise der GADGET zu zahlen. Dies gilt auch für die von ihm veranlassten Leistungen und Auslagen der GADGET an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften.
4.3. Die vereinbarten Preise schliessen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
4.4. Rechnungen der GADGET sind mit dem angegebenen Fälligkeitsdatum ohne Abzug zahlbar. Sollte kein Fälligkeitsdatum erwähnt sein, ist die Rechnung innert 10 Tagen zu bezahlen. Mit Eintritt der Fälligkeit ist die GADGET berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Der GADGET bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
4.5. Die GADGET ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Tickets werden in der Regel mit Vorauskasse bezahlt. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden im Vertrag schriftlich vereinbart.
4.6. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist die GADGET berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn der Veranstaltung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
4.7. Eine Verrechnung von Forderungen des Kunden unabhängig aus welchem Rechtsgrund mit Forderungen der GADGET ist ausgeschlossen.
5. Rücktrittsrecht
5.1. Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit der GADGET abgeschlossenen Vertrag, bedarf der schriftlichen Zustimmung der GADGET. Erfolgt diese nicht, ist in jedem Fall die vereinbarte Vorauszahlung aus dem Vertrag zu bezahlen. Für Tickets besteht nach Massgabe von Ziffer 3 der AGB kein Rücktrittsrecht und die Folgen einer allfälligen definitiven Absage der Veranstaltung richten sich ausschliesslich nach Ziffer 3 der AGB.
5.2. Sofern zwischen der GADGET und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der GADGET auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der GADGET ausübt.
6. Vertragsrücktritt durch Gadget
6.1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die GADGET in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Kein Rücktrittsrecht des Kunden besteht für Tickets. Allfällige Folgen einer definitiven Absage von Veranstaltungen für Ticketinhaber richten sich ausschliesslich nach Ziffer 3 dieser AGB.
6.2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Artikel 4.5 verlangte termingerechte Vorauszahlung nicht geleistet, ist die GADGET ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
6.3. Ferner ist die GADGET berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls:
- Höhere Gewalt (wie Krieg, Terroranschläge, Streiks, Pandemien, Epidemien, behördliche Verbote oder Beschränkungen, Naturkatastrophen oder Ähnliches; die Bestimmungen von Ziffer 3.9 finden mutatis mutandis Anwendung) oder andere von der GADGET nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- ein Vertrag unter irreführenden oder falschen Angabe wesentlicher Tatsachen seitens, z.B. des Kunden oder Zwecks, abgeschlossen wurden;
- der Kunde/Vertragspartner Bestimmungen des Vertrags oder dieser AGB verletzt und eine Verletzung trotz schriftlicher Abmahnung (E-Mail) von GADGET anhält.
6.4. Bei Rücktritt der GADGET aus wichtigem Grund entsteht kein Anspruch des Kunden/Vertragspartner auf Schadensersatz.
7. Mitbringen von Speisen und Getränken
Der Kunde darf grundsätzlich keine Speisen und Getränke zu Veranstaltungen mitbringen.
8. Technische Einrichtungen und Anschlüsse
8.1. Soweit die GADGET für den Kunden/Vertragspartner auf dessen Veranlassung technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt sie im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden/Vertragspartners. Der Kunde/Vertragspartner haftet für die korrekte Behandlung und Umgang und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt die GADGET von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
8.2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes der GADGET bedarf der schriftlichen Zustimmung von GADGET. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen der GADGET gehen zu Lasten des Kunden, soweit die GADGET diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten kann die GADGET pauschal erfassen und berechnen.
8.3. Der Kunde ist mit Zustimmung der GADGET berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann die GADGET eine Anschlussgebühr verlangen.
8.4. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden die Anlagen von GADGET ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.
8.5. Störungen, an von der GADGET zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen, werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden.
8.6. In allen Räumlichkeiten der GADGET gilt bei allen Veranstaltungen ein Rauchverbot. Die Nichtbeachtung dieser Vorschrift kann zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.
9. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
9.1. Mitgeführte Ausstellungs- und sonstige persönliche Gegenstände können auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen (z.B. in einer Garderobe) platziert werden. Die GADGET übernimmt für Verlust oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, ausser bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der GADGET. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
9.2. Mitgebrachtes Material hat den brandschutztechnischen Anforderungen jederzeit zu entsprechen. Die GADGET ist berechtigt, ggf. einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, ist die GADGET berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen Beschädigungsgefahr ist die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen frühzeitig mit der GADGET abzustimmen.
9.3. Mitgebrachte Ausstellungs- und sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt das der Kunde, darf die GADGET die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann die GADGET für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
10. Haftung des Kunden für Schäden
10.1. Der Kunde/Veranstalter haftet für alle Schäden und Verluste, die an Räumen, Einrichtungen, Mobiliar und Umgebung durch ihn selbst, seine Angestellten, Hilfspersonen, Gäste oder sonstige Dritte aus seinem Bereich verursacht werden. Der Kunde ist verpflichtet, dem seitens der GADGET diensthabenden Einsatzleiter oder dem Techniker zeitgerecht den Schluss der Veranstaltung zu melden, damit die von der GADGET zur Verfügung gestellten und von Dritten zu gemieteten Geräte (u.a. Musikanlage) kontrolliert und weggeräumt werden können. Für defekte oder fehlende Geräte ist der Veranstalter haftbar.
10.2. Die GADGET ist gegenüber dem Kunden nur bei absichtlicher oder grobfahrlässiger vertraglicher oder ausservertraglicher Schädigung haftbar. Der Verschuldensnachweis obliegt dem Kunden. Jede weitere Haftung (leichte, mittlere Fahrlässigkeit; Kausalhaftung) wird wegbedungen.
10.3. Der Kunde ist für sämtliche erforderlichen Versicherungen und Bewilligungen/Auflagen selbst verantwortlich. Die GADGET kann den Nachweis dieser Versicherung verlangen. Eingebrachtes Gut ist vom Veranstalter auf eigene Kosten angemessen zu versichern. Die GADGET lehnt jede Haftung ab.
11. Datenschutzerklärung
Die Verwendung der Personendaten ist in der Datenschutzerklärung geregelt. Die Datenschutzerklärung ist integrierender Bestandteil dieser AGB. Die Datenschutzerklärung finden Sie unter www.gadget.ch/disclaimer.
12. Schlussbestimmungen
12.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser AGB sowie der Verzicht auf die Schriftform, haben schriftlich zu erfolgen. Hiervon ausgenommen ist die nachträgliche Anpassung dieser AGB durch GADGET, welche jederzeit ohne weiteres möglich ist. Änderungen der AGB durch GADGET werden auf dem Webauftritt (www.GADGET.ch) zugänglich gemacht und treten mit ihrer Aufschaltung in Kraft. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
12.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der GADGET in St. Gallen.
12.3. Die vorliegenden AGB und die Verträge, die aufgrund dieser AGB geschlossen werden, unterliegen schweizerischem Recht, unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und der Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG). Der Kunde/Veranstalter anerkennt für sämtliche Rechtsstreitigkeiten mit der GADGET St. Gallen als ausschliesslichen Gerichtsstand. GADGET ist allerdings berechtigt, den Kunden an dessen Domizil zu belangen.
12.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung einigen sich die Parteien auf eine wirksame Bestimmung, die der gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt; dasselbe gilt im Fall einer Lücke.
Zürich, Oktober 2022
Version 10/2022